Frauzeit

  1. Alle Kursanmeldungen (auch telefonische) sind verbindlich.
  2. Kurse, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Kursbeginn durch die KursteilnehmerIn abgesagt werden, müssen bezahlt werden.
  3. Probestunden können mit der Kursleitung vereinbart werden.
  4. Die Kursgebühr muss zum Kursbeginn bezahlt werden.
  5. Nichtmitglieder von FrauZeit e.V. bezahlen eine erhöhte Gebühr. Bei den im Programm ausgewiesenen Teilnahmekosten pro Kurs oder Workshop steht links der Preis für Mitglieder / rechts der Preis für Nichtmitglieder.
  6. Geschwisterkinder, die am selben Kurs teilnehmen, erhalten 50% Rabatt.
  7. Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  8. In den Ferien finden keine Kurse statt.
  9. Durch die Anmeldung zu einem Kurs werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

Herausgeber

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Doris Sinning, 35647 Waldsolms, Finkenweg 24 E-Mail: info@frauzeit.de


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Urheberrecht

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Design

Umschlaggestaltung der Programmhefte und Design Frauzeit-Logo von Nicol Swoboda-Lee, überarbeitet von Melanie Fischer.


Technik

Seitengestaltung des Web-Auftrittes sowie Domain- und Web-Hosting von Stephan Paschke (Paschke Network Consulting), per email erreichbar über web@frauzeit.de.

 


Doris Sinning
Finkenweg 24
35647 Waldsolms/Brandoberndorf
Telefon: 06085 – 970051

E-Mail: info@frauzeit.de


 

§ 1 Name, Sitz

1. Der Verein führt den Namen FrauZeit (e.V.) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

    2. Sitz des Vereins ist Waldsolms.

    § 2 Zweck

    Zweck des Vereins ist die Förderung in den Bereichen soziale und kulturelle Bildung und Gesundheit von Erwachsenen und Kindern.

    § 3 Gemeinnützigkeit

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

    Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Seminare im sozialen und kulturellen Bereich, Fremdsprachenkurse, Sportkurse, Kurse zur Weiterbildung der sozialen und kulturellen Kompetenzen und der Förderung der Gesundheit von Erwachsenen und Kindern.

    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    § 4 Geschäftsjahr

    Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

    § 5 Mitgliedschaft

    1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Aktives Mitglied können nur weibliche Personen werden.
    2. Über die Aufnahme von aktiven und passiven Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet

    a) mit dem Tod des Mitglieds

    b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Sie ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.

    c) durch Ausschluss aus dem Verein; die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 der anwesenden Mitglieder den Ausschluss nach Anhörung des Betroffenen aussprechen. Die Gründe sind dem Betroffenen 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung durch den Vorstand schriftlich mitzuteilen.

    3. Neben der aktiven Mitgliedschaft besteht die Möglichkeit der passiven Fördermitgliedschaft. Fördermitglieder leisten Beiträge, deren Höhe durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

      § 6 Beiträge

      Die Mitgliederversammlung kann einen Mindestbetrag für die Fördermitglieder festlegen. Die aktiven Mitglieder leisten Beiträge, deren Höhe durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt wird.

      § 7 Organe

      Die Organe des Vereins sind

      a) der Vorstand

      b) die Mitgliederversammlung

      § 8 Der Vorstand

      1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzeln berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

      2. Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

        § 9 Die Mitgliederversammlung

        1. Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die Wahl des Vorstands, die Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnungen und Auflösung des Vereins, Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.

        2. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn 1/10 der Mitglieder dies durch schriftlichen Antrag fordert. In diesem Fall muss die Einberufung spätestens zwei Wochen nach Eingang des Antrages erfolgen.

        3. die Einladung zur ordentlichen Versammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

        4. die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde.

        5. Stimmberechtigt sind nur aktive Mitglieder.

        6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Für Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der aktiven Mitglieder notwendig.

        7. über die Beschlüsse wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem Sitzungsleiter zu unterzeichnen  ist.

          § 10 Finanzen

          1. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, evtl. Überschüssen aus Kursgebühren, Spenden und öffentlichen Zuschüssen.

          2. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

          3. Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

            § 11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens

            Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks wird das Vermögen dem Förderverein der Lotte-Eckert-Schule Waldsolms e.V. übertragen.

            Beschlüsse über die künftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

            § 12 Haftung

            Für Schäden, Gesundheit, Eigentum oder Unfälle gegenüber Teilnehmern und Teilnehmerinnen,  Besuchern und Besucherinnen oder Kursleitern und Kursleiterinnen wird keine Haftung übernommen.

            Die Satzung wurde am 28.04.03 beschlossen. Die letzte Anpassung (§11) erfolgte am 12.04.07 und am 02.07.07 (§ 02 und §03).

            FrauZeit entstand 1998 durch die Initiative einer Gruppe von Frauen, die etwas von Frauen für Frauen in der Gemeinde Waldsolms bewegen wollten.

            Seit 2002 besteht FrauZeit als eingetragener Verein. Unser Kursangebot hat sich seitdem nach und nach erweitert. Mittlerweile richtet sich unser Angebot nicht nur an interessierte Frauen, sondern auch an Männer
            und Kinder.

            In den Kursen und Workshops haben schon viele M Menschen aus Waldsolms und der näheren Umgebung ihre Ideen und Fähigkeiten umsetzen können.

            Für neue Anregungen und Vorschläge sind wir jederzeit offen.

            FrauZeit bietet jeweils nach den Weihnachts- und Sommerferien ein neues Programm an, das in den Geschäften und öffentlichen Einrichtungen von Waldsolms und der näheren Umgebung ausliegt.

            Unsere Mitgliederversammlungen sowie alle aktuellen Termine für Kurse und Veranstaltungen finden sie sowohl in den Waldsolmser Nachrichten als auch auf unserer Homepage https://frauzeit.de

            InteressentInnen, die Kurse anbieten wollen, sind herzlich willkommen.

            Anregungen und Kursvorschläge sowie aktive Teilnahme sind ausdrücklich erwünscht!

            Am 14. Oktober 2002 wurde FrauZeit als Verein gegründet, heißt nun FrauZeit e.V. und ist seit dem 3.12.2002 unter dem Vereinsregister VR 1705 als gemeinnütziger Verein eingetragen. Jeder kann für einen geringen jährlichen Beitrag Mitglied werden und ist uns herzlich willkommen!

            Seit 2020 setzt sich das FrauZeit Vorstandsteam wie folgt zusammen:

            • Doris Sinning – 1. Vorsitzende
            • Frauke Schweers-Hamp – 2. Vorsitzende
            • Karin Brabänder – Kassenführerin
            • Anke Ludwig – Schriftführerin

            FrauZeit entstand 1998 durch die Initiative einer Gruppe von Frauen, die etwas von Frauen für Frauen in der Gemeinde Waldsolms bewegen wollten.

            Seit Dezember 2002 besteht FrauZeit als eingetragener Verein. Seitdem hat sich das Kursangebot nach und nach erweitert. Mittlerweile richtet sich unser Angebot nicht nur an interessierte Frauen, sondern auch an Männer und Kinder.

            In den Kursen und Workshops haben schon viele Menschen aus Waldsolms und der näheren Umgebung ihre Ideen und Fähigkeiten umsetzen können.

            Für neue Anregungen und Vorschläge sind wir jederzeit offen. FrauZeit bietet jeweils nach den Weihnachts- und Sommerferien ein neues Programm an, das in den Geschäften und öffentlichen Einrichtungen von Waldsolms und der näheren Umgebung ausliegt.

            Unser Kursangebot umfasst folgende Bereiche:

            • Kreativität
            • Computer
            • Sprachen
            • Kinder
            • Wellness und Bewegung
            • Vorträge
            • Kommunikation
            • Kultur

            Unsere Mitgliederversammlungen finden an jedem ersten Montag im Monat um 20:00 Uhr im Bechtelschen Haus in Brandoberndorf statt.

            Wir laden alle Interessierten herzlich dazu ein. Alle aktuellen Termine für Kurse und Veranstaltungen finden sie sowohl in den Waldsolmser Nachrichten als auch auf unserer Homepage www.frauzeit.de.

            InteressentInnen, die Kurse anbieten wollen, sind herzlich willkommen.

            Anregungen und Kursvorschläge sind erwünscht!